Informationen zur Aufwandsentschädigung/Kostenerstattung zum Antrag auf Erstattung des (Reise-)Aufwandes für Mitglieder von Auswahlkommissionen und Sprecher*innen bei Veranstaltungen von Fulbright Germany
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Bei der Erstattung des (Reise-)Aufwandes orientiert sich Fulbright Germany am Bundesreisekostengesetz (BRKG) und an den Bewilligungsauflagen öffentlicher Geldgeber. Sie gewährt entsprechend die folgenden Leistungen:
- Die für Fulbright Germany ehrenamtlich tätigen Personengruppen erhalten auf Antrag die nachgewiesenen Kosten, d.h. maximal die Kosten einer Bahnreise in der 1. Klasse zuzüglich Sitzreservierungen.
Erfolgt die Anreise mit dem PKW, wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt: das Kilometergeld beträgt zurzeit 0,20 Euro.
Flugreisen werden auf der Basis der Economy-Klasse für Geschäftsreisende gegen Vorlage des Zahlungsbelegs in der Regel bis maximal der Höhe der Kosten einer Bahnreise 1. Klasse erstattet.
- Bei Anreise zum Ort der Auswahlsitzung/Veranstaltung wird für jeden Sitzungstag eine kombinierte Pauschale in Höhe von 60 Euro gewährt (45 Euro Aufwandspauschale und 15 Euro Tagegeld).
Mit den Pauschalen werden folgende, ggf. zusätzlich entstehende Kosten abgegolten:
- Fahrten vom und zum Bahnhof/Flughafen bei der Hin- und Rückreise
- Fahrten innerhalb von Berlin/innerhalb der Stadt, in der die Veranstaltung stattfindet
- Parkgebühren
- Taxikosten
- im Zusammenhang mit der Sitzungsvorbereitung und -nachbereitung entstandene Telekommunikationskosten
- sonstige aufwandsbezogene Kosten (z.B. Büromaterial)
- nicht von der Fulbright-Kommission gestellte Mahlzeiten
Mitglieder von Auswahlkommissionen, die keine Anreise nach Berlin vorsehen, erhalten eine Aufwandspauschale in Höhe von 60 Euro.
- Die Hotelbuchung wird durch Fulbright Germany auf der Grundlage der jeweils gültigen Bundraten vorgenommen. Wird kein Hotel in Anspruch genommen (z. B. bei privater Übernachtung), wird eine Pauschale von 20 Euro pro Nacht gewährt.
Stand: 7. Juli 2016